Nicht nur die Deontologie, sondern auch… ?

Die Deontologie des Rechtsanwalts unterscheidet ihn von einem „einfachen“ Juristen.

Im Rahmen seiner Aktivitäten ist der Rechtsanwalt verpflichtet, grundlegende Regeln und Pflichten, unter der Aufsicht des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer und der anderen Rechtsanwaltskammerinstanzen, einzuhalten.

Seine Handlungen bauen auf drei Grundprinzipien auf: 

1. Die Unabhängigkeit

Indem Sie Ihre Interessen einem Rechtsanwalt anvertrauen, haben Sie die Garantie, seines völligen Engagements auf Ihrer Seite. Tatsächlich ist der Rechtsanwalt unabhängig von jeglicher politischen, ökonomischen und richterlichen Gewalt. Er berät und verteidigt Sie, in Ihrem eigenen Interesse.

Diese Unabhängigkeit ermöglicht es ihm, sich nicht gezwungenermaßen vor den Gerichten zu äußern und eine Sache nach bestem Wissen und Gewissen zu übernehmen oder abzulehnen.

(verweis zu den Artikeln 26 des CODEX). et Verweis auf Artikel 1.1 und 1.2 des Verhaltenskodexes von Avocats.be).

2. Die Rechtschaffenheit und Würde des Berufs Ihr Rechtsanwalt muss sich jeglichen Verhaltens enthalten, sei es beruflich oder privat, das die Ehre seines Berufsstandes verletzen könnte. (verweis zu den Artikeln 26 des CODEX).).

3. Das Berufsgeheimnis

Das Berufsgeheimnis ist eins der Eckpfeiler des Vertrauens zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten. ( verweis zu den Artikeln 27 des CODEX ).

Der Rechtsanwalt darf die Informationen, die er von seinem Mandanten erhält, nicht verbreiten oder gezwungen werden diese zu verbreiten.

Im gleichen Sinne und abgesehen von einigen, genau vorgeschriebenen Ausnahmen, ist Ihr Schriftverkehr mit Ihrem Anwalt und der Schriftverkehr zwischen Anwälten vertraulich und darf nicht vor den Gerichten vorgelegt werden. Dementsprechend hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, vertrauliche Verhandlungen zu führen, was sehr oft der Schlüssel zum Erfolg ist. 

 

 

DIE DISZIPLIN

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Lüttich-Huy wacht über die Einhaltung der deontologischen Regeln, denen Ihr Rechtsanwalt unterworfen ist.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer kann per einfaches Schreiben durch jede Person, die ein Interesse hat, eingeschaltet werden. Er empfängt die Klagen der Rechtssuchenden und der Rechtsanwälte, er untersucht die Akte und, wenn er der Ansicht ist, dass genügend Belastungstatsachen bestehen, leitet er diese Akte den Disziplinarinstanzen weiter.

Die durch den Disziplinarrat genommenen und verkündeten Sanktionen reichen von einer Verwarnung bis zu einem zeitlichen oder definitiven Berufsverbot. Der Beschwerdeführer hat darüber hinaus die Möglichkeit, seinen Rechtsanwalt zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (Artikeln 67 des CODEX, Verweis auf Artikel 8.1 und 8.7 des Verhaltenskodexes von Avocats.be et Articles 456 à 477 du Code Judiciaire).

Um die deontologischen Regelungen, denen die Rechtsanwälte unterworfen sind, zu befragen, siehe